Pferdehaftpflicht VGH | Aktuelle Tipps und Informationen 2025
Pferdehaftpflicht VGH – Das Wichtigste in Kürze:
- Schützen Sie sich vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Ihr Pferd.
- Wie hoch sollte die optimale Versicherungssumme für Ihre Pferdehaftpflicht sein?
- Automatische Absicherung von Pferdehaltern, Gastreitern und Fremdreitern inklusive.
- Welche Vorteile bietet die VGH Versicherung bei Turnierteilnahmen und Auslandseinsätzen?
- Fohlen und Jungtiere bis 3 Jahre sind mitversichert – wenn die Mutterstute versichert ist.
- Absicherung von Schäden an gemieteten Ställen, Reithallen und ausgeliehenem Reitzubehör.

Pferdehaftpflicht VGH: Wie schützt die Pferdehaftpflichtversicherung der VGH effektiv vor Schäden?
Welche Schadensarten deckt die VGH Pferdehaftpflicht ab?
Die Pferdehaftpflichtversicherung der VGH schützt Sie umfassend vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Verletzungen Dritter beim Ausritt oder Beschädigungen am Eigentum von Nachbarn. Dieser Schutz sorgt dafür, dass Sie nicht persönlich für hohe Schadenersatzforderungen aufkommen müssen.
Schadensart | Beispiel | Leistungsumfang |
---|---|---|
Personenschäden | Ein Gastreiter stürzt vom Pferd und verletzt sich. | Übernahme von Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld. |
Sachschäden | Das Pferd beschädigt beim Weideaustrieb einen Zaun. | Reparaturkosten für den Zaun werden übernommen. |
Vermögensschäden | Wegen des beschädigten Zauns entstehen Folgeausfälle beim Nachbarn. | Entgangener Gewinn wird bis zur Versicherungssumme ersetzt. |
Welche Versicherungssummen sind bei der VGH Pferdehaftpflicht möglich?
Die VGH lässt Sie zwischen drei Versicherungssummen wählen: 5 Millionen, 10 Millionen oder 50 Millionen Euro. Diese Grenzen stellen sicher, dass bei größeren Schadensfällen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um Forderungen abzudecken. Besonders bei schwerwiegenden Personenschäden schützt die hohe Deckungssumme vor finanziellen Belastungen.
Wer ist durch die VGH Pferdehaftpflicht automatisch mitversichert?
Die Versicherungsleistungen erstrecken sich nicht nur auf den Pferdehalter selbst, sondern auch auf Gastreiter und Fremdreiter oder Reitbeteiligungen. So sind auch Personen, die Ihr Pferd vorübergehend nutzen, umfassend abgesichert.
Beispiel: Wenn ein Gastreiter einen Unfall während eines Ausritts mit Ihrem Pferd erleidet, übernimmt die VGH Pferdehaftpflicht die Schadensregulierung, ohne dass Sie dafür haften müssen.
Wie sieht der Schutz bei Schäden an gemieteten Immobilien und Reitutensilien aus?
Die VGH Pferdehaftpflicht umfasst Schäden an gemieteten oder geliehenen Immobilien wie Ställen, Reithallen, Weiden oder Zäunen. Ebenso sind Schäden an gemietetem oder geliehenem Reitzubehör (z. B. Sattel oder Helm) abgedeckt. Hier gilt allerdings ein Selbstbehalt von 250 Euro.
Schadenart | Beispiel | Selbstbehalt |
---|---|---|
Gemietete Stallbox | Gebäude wird durch ein scheues Pferd beschädigt. | 250 € |
Geliehener Sattel | Der Sattel wird durch einen Unfall stark beschädigt. | 250 € |
Bietet die VGH Pferdehaftpflicht Schutz bei Turnier- und Rennteilnahmen?
Die Teilnahme an Turnieren, Rennen sowie das dazugehörige Training sind ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Dies bietet Ihnen umfassenden Schutz bei intensiver sportlicher Nutzung Ihres Pferdes. Schäden, die dabei entstehen, wie beispielsweise Schäden an fremdem Eigentum oder Personenschäden, werden abgedeckt.
Wie sind Fohlen und Jungtiere bei der VGH Pferdehaftpflicht mitversichert?
Sind Mutterstuten bei der VGH versichert, sind deren Fohlen und Jungtiere bis zum dritten Lebensjahr automatisch mitversichert. Dies gilt auch während des Aufenthaltes in gemieteten Ställen oder auf Weiden.
Wie sieht der Versicherungsschutz im Ausland aus?
Die VGH Pferdehaftpflicht bietet bis zu fünf Jahre Schutz im Ausland, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland bleibt. Damit können Sie beispielsweise Turniere oder Urlaubsritte in europäischen Nachbarländern absichern.
Welche Kosten kommen im Schadensfall auf Sie zu?
Für Schäden an gemieteten Objekten und geliehenem Reitzubehör gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro. Alle anderen Schäden werden ohne Selbstbehalt reguliert, was bei größeren Schadenssummen von Vorteil sein kann.
- Wie unterscheiden sich die Versicherungssummen bei der VGH Pferdehaftpflicht praktisch?
- Welche Details sind bei der Absicherung von Fremdreitern zu beachten?
- Wie funktioniert die Schadensregulierung bei Turnierschäden durch Pferde?
- Welche Besonderheiten gibt es bei der Versicherung von Fohlen?
- Wie profitiert man vom Auslandsschutz der VGH Pferdehaftpflicht?
Antworten auf häufige Fragen zur Pferdehaftpflicht VGH
Die Versicherungssummen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro unterscheiden sich vor allem in der maximalen Schadenshöhe, die die VGH übernimmt. Für Reiter, die regelmäßig auf Turnieren starten oder größere Pferdebestände besitzen, bietet die höhere Summe umfangreicheren Schutz.
Fremdreiter sind automatisch versichert, was bedeutet, dass auch Personen, die Ihr Pferd nur kurz nutzen, keine eigenen Versicherungen abschließen müssen. Wichtig bleibt stets, die Nutzung mit dem Versicherer abzustimmen, um im Schadensfall Klarheit zu haben.
Turnierschäden werden von der Pferdehaftpflicht bei VGH mit abgedeckt. Das umfasst sowohl die Teilnahme als auch das Training, sodass finanzielle Belastungen durch Unfälle während sportlicher Aktivitäten reduziert werden.
Fohlen sind gut geschützt, solange die Mutterstute versichert ist. Das erleichtert die Absicherung junger Tiere ohne separaten Vertrag.
Der Auslandsschutz ermöglicht es, Ihr Pferd auch bei temporären Auslandsaufenthalten bis zu fünf Jahre ohne Unterbrechung abzusichern. Das ist besonders bei internationalen Turnieren oder längeren Urlaubsphasen hilfreich.
Für detaillierte Beratung und passende Angebote können Sie sich an Experten wenden. Über unser Angebotsformular erhalten Sie schnell und unkompliziert unverbindliche Offerten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Pferdehaftpflicht VGH – Was sollten Sie beachten?

Von besonderem Vorteil ist die automatische Einbeziehung des Pferdehalters sowie der Gastreiter im Versicherungsschutz. So sind alle Personen abgesichert, die im Umgang mit dem Pferd auftreten, ohne dass hierfür zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden müssen. Fremdreiter und Reitbeteiligungen sind ebenfalls eingeschlossen, was die Nutzung Ihres Pferdes durch verschiedene Personen unkompliziert und sicher gestaltet.
Die Absicherung erstreckt sich auf Schäden an gemieteten oder geliehenen Immobilien wie Ställen, Reithallen, Weiden oder Zäunen. Zusätzlich sind auch Schäden an gemietetem oder geliehenem Reitzubehör, beispielsweise Sattel oder Helm, gedeckt. Dabei gilt für diese Schäden ein Selbstbehalt von 250 Euro, der bei der Kalkulation des Beitrags und möglicher Schadensfälle berücksichtigt werden sollte.
Durch den Einschluss von Turnier- und Rennveranstaltungen sowie dem damit verbundenen Training sind Sie bei sportlichen Aktivitäten Ihres Pferdes gut geschützt. Dies umfasst sowohl die Teilnahme als auch die vorbereitenden Maßnahmen, was gerade für aktive Reiter eine stressfreie Nutzung ermöglicht.
Fohlen und Jungtiere bis zum dritten Lebensjahr sind mitversichert, solange die Mutterstute im Vertrag enthalten ist. Diese Regelung gewährleistet eine nahtlose Absicherung der gesamten Pferdefamilie und vermeidet Lücken im Versicherungsschutz.
Der Auslandsschutz über bis zu fünf Jahre bei Hauptwohnsitz in Deutschland sichert Sie bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland ab. Dies ist besonders relevant bei geplanten Reiturlauben oder längerfristigen Auslandsaufenthalten, die sonst oft mit Unsicherheiten in der Absicherung verbunden sind.
- Vergleichen Sie vor Vertragsabschluss die verschiedenen Versicherungssummen, um den passenden Schutz für Ihr individuelles Risiko zu wählen.
- Achten Sie darauf, dass alle Personen, die regelmäßig mit Ihrem Pferd umgehen, im Vertrag genannt oder mitversichert sind, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
- Berücksichtigen Sie bei gemieteten Immobilien und Ausrüstungsgegenständen den Selbstbehalt von 250 Euro, um unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu umgehen.
- Nutzen Sie den eingeschlossenen Turnierschutz, um ohne zusätzliche Kosten stressfrei an Wettbewerben teilnehmen zu können.
- Planen Sie Auslandsaufenthalte Ihres Pferdes gut und informieren sich über die Bedingungen der VGH Pferdehaftpflicht für den Auslandsschutz.
- Stellen Sie sicher, dass die Mutterstute im Vertrag versichert ist, damit Fohlen und Jungtiere automatisch mitversichert sind.
FAQ zur Pferdehaftpflicht der VGH
Welche Schäden deckt die VGH Pferdehaftpflicht ab?
Die VGH Pferdehaftpflicht schützt Sie vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Dazu zählen insbesondere:
- Verletzungen oder Schäden an anderen Personen
- Beschädigungen von fremdem Eigentum
- Finanzielle Verluste, die Dritten durch Ihr Pferd entstehen
Damit sind Sie umfassend gegen die typischen Haftungsrisiken im Umgang mit Ihrem Pferd abgesichert.
Wer ist durch die Pferdehaftpflicht der VGH versichert?
Versichert sind der Pferdehalter selbst sowie Gastreiter, die das Pferd reiten. Zudem sind auch Fremdreiter und Reitbeteiligungen automatisch mitversichert. Darüber hinaus umfasst der Schutz:
- Fohlen und Jungtiere bis zum 3. Lebensjahr, wenn die Mutterstute versichert ist
- Schäden an gemieteten oder geliehenen Immobilien wie Ställen, Reithallen, Weiden und Zäunen
- Schäden an geliehenem oder gemietetem Reitzubehör wie Sattel oder Helm
Dies gewährleistet einen umfassenden Versicherungsschutz für alle Beteiligten und Umfeld des Pferdes.
Wie hoch sind die Versicherungssummen bei der VGH Pferdehaftpflicht?
Sie können zwischen den Versicherungssummen von 5 Millionen, 10 Millionen oder 50 Millionen Euro wählen. Diese hohen Deckungssummen bieten umfangreichen Schutz bei größeren Schadensfällen und sorgen dafür, dass auch im Ernstfall die finanziellen Folgen abgefedert werden.
Ist die Teilnahme an Turnieren und Rennen durch die Versicherung abgedeckt?
Ja, die Pferdehaftpflicht der VGH beinhaltet die Teilnahme an Turnieren und Rennen. Sowohl die Kosten für die Teilnahme als auch das Training sind mitversichert. Dadurch sind Sie gegen Haftungsansprüche abgesichert, die während sportlicher Aktivitäten entstehen könnten.
Wie lange gilt der Auslandsschutz der VGH Pferdehaftpflicht?
Der Versicherungsschutz gilt bis zu 5 Jahre im Ausland, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Dadurch sind Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten mit Ihrem Pferd ausreichend geschützt. Dieser Schutz umfasst alle versicherten Leistungen und verhindert Haftungsrisiken außerhalb Deutschlands.