Pferdehaftpflicht was wird übernommen | Aktuelle Tipps und Informationen 2025
Pferdehaftpflicht was wird übernommen – Das Wichtigste in Kürze:
- Was deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung genau ab?
- Schutz bei Schäden durch Ihr Pferd an Dritten und deren Eigentum.
- Übernimmt Kosten für Behandlung und Rehabilitation von verletzten Personen.
- Wie hoch sollte die Deckungssumme Ihrer Pferdehaftpflicht sein?
- Absicherung bei Schäden durch Ausbruch oder Flucht des Pferdes.
- Rechtliche Unterstützung im Schadensfall inklusive.

Pferdehaftpflicht: Was wird tatsächlich übernommen?
Was deckt die Pferdehaftpflichtversicherung ab?
Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Pferd verursacht. Dabei geht es primär um Schäden gegenüber Dritten, seien es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Wenn Ihr Pferd zum Beispiel beim Ausritt auf einem öffentlichen Weg jemanden verletzt oder einen Fahrzeugschaden verursacht, springt die Versicherung ein.
Wichtig ist, dass die Pferdehaftpflichtversicherung in Deutschland keine Behandlungskosten für Ihr Pferd selbst übernimmt. Die Absicherung bezieht sich ausschließlich auf Ansprüche, die Dritte stellen.
Welche Schadensarten sind konkret abgedeckt?
Die meisten Versicherungsanbieter wie die **Ammerländer Versicherung**, die **HUK-COBURG** oder die **Gothaer** bieten in der Pferdehaftpflicht klare Deckungssummen für unterschiedliche Schadensarten an. Die gängigsten Schadensarten sind:
| Schadensart | Beispiel | Übernahme durch Pferdehaftpflicht |
|---|---|---|
| Personenschäden | Ein Passant wird von Ihrem Pferd getreten und verletzt. | Schadenersatz für medizinische Behandlung, Schmerzengeld und Verdienstausfall. |
| Sachschäden | Ihr Pferd beschädigt während eines Ausritts ein geparktes Auto. | Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs. |
| Vermögensschäden | Durch die Verletzung einer Person entstehen Verdienstausfälle. | Erstattung des entgangenen Einkommens der geschädigten Person. |
Wer ist durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgesichert?
Die Versicherung gilt in der Regel für alle Personen, die mit Erlaubnis des Versicherungsnehmers mit dem Pferd umgehen. Das schließt Besitzer, Reiter, Pfleger oder auch Familienmitglieder mit ein. Sollten also während einer Kutschenfahrt Schäden entstehen, wird auch der Kutscher über die Pferdehaftpflicht abgesichert, sofern dieser offiziell berechtigt ist, das Pferd zu führen.
Gibt es Einschränkungen bei der übernommenen Leistung?
Ja, Versicherungen wie die **R+V** oder **Allianz** schließen bestimmte Schadensfälle von der Übernahme aus oder setzen Höchstgrenzen. Beispielhaft können das sein:
– Schäden, die absichtlich herbeigeführt werden
– Schäden durch Rennen oder gewerbliche Veranstaltungen ohne zusätzlichen Versicherungsschutz
– Schäden am eigenen Pferd oder an mitversicherten Anlagen wie Stallungen, wenn diese nicht separat versichert sind
Die Höchstgrenzen der Deckungssummen liegen meist im Millionenbereich. Ein häufig gewähltes Niveau sind 5 bis 10 Millionen Euro, etwa bei der **VHV**.
Wie unterscheiden sich die Leistungen bei verschiedenen Versicherern?
Die konkreten Leistungen und Deckungssummen unterscheiden sich oft zwischen Versicherungen. Hier ein Vergleich von drei Anbietern:
| Versicherer | Deckungssumme Personenschäden | Deckungssumme Sachschäden | Deckungssumme Vermögensschäden | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Ammerländer | 10 Mio. € | 3 Mio. € | 1 Mio. € | Mitversicherung von Reitern und Bereitern inkludiert |
| HUK-COBURG | 5 Mio. € | 1 Mio. € | 500.000 € | Optionale Erweiterung für gewerbliche Nutzung |
| Gothaer | 7,5 Mio. € | 2 Mio. € | 500.000 € | Enthält Haftungsschutz bei Reisen innerhalb Europas |
Welche Leistungen sind nicht in der Pferdehaftpflicht enthalten?
Typische Leistungen, die nicht von der Pferdehaftpflicht abgedeckt werden, müssen separat versichert werden:
– Tierarztkosten bei Erkrankungen oder Verletzungen Ihres Pferdes
– Kosten für den Unterhalt eines Verletzten durch Ihre Pferdehaltung (mehrere Versicherungen notwendig)
– Schäden am eigenen Eigentum oder am Pferd selbst
Diese Aufgaben erfüllt häufig eine Betriebshaftpflicht, Pferdekranken- oder OP-Versicherung, die zusätzlich in Betracht gezogen werden sollten.
- Wie hoch sollten die Deckungssummen einer Pferdehaftpflicht sein?
- Wie läuft die Schadenregulierung bei einem Unfall mit Pferdehaftpflicht ab?
- Kann eine Pferdehaftpflichtversicherung für mehrere Pferde abgeschlossen werden?
- Gilt die Pferdehaftpflicht auch auf Turnieren oder Veranstaltungen?
- Welche zusätzlichen Versicherungen ergänzen die Pferdehaftpflicht sinnvoll?
Antworten auf häufige Fragen zur Pferdehaftpflicht
Die optimale Höhe der Deckungssummen hängt von Ihrer individuellen Nutzung ab. Da Personenschäden sehr teuer werden können, sind Summen von mindestens 5 Millionen Euro für Personenschäden üblich. Für Sach- und Vermögensschäden variiert die passende Summe je nach Situation.
Im Schadenfall meldet der Versicherte den Schaden unverzüglich bei der eigenen Versicherung, die dann direkt mit den Geschädigten kommuniziert und Zahlungen leistet. Die Schadenregulierung erfolgt meist durch die juristische und finanzielle Prüfung des Falles durch den Versicherer.
Für Besitzer mehrerer Pferde bieten Versicherungen wie die Gothaer Sammelpolicen an, um alle Pferde unter einem Vertrag abzudecken. Das kann oft Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren.
Im Rahmen von Turnieren oder offiziellen Veranstaltungen springt die Pferdehaftpflicht in der Regel ein, wenn nichts anderes im Versicherungsvertrag ausgeschlossen ist. Trotzdem lohnt sich eine Nachfrage, da oft spezielle Bedingungen gelten.
Zusätzlich zur Pferdehaftpflicht können eine Pferdekrankenversicherung, Tierhalterhaftpflicht oder Betriebshaftpflicht sinnvoll sein, um Schäden am eigenen Tier oder Betrieb abzusichern.
Für eine individuelle Beratung und passende Angebote lohnt es sich, Kontakt mit einem Versicherungsexperten aufzunehmen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie unverbindlich Vorschläge, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Pferdehaftpflicht was wird übernommen – Was sollten Sie beachten?
Im Rahmen der Pferdehaftpflicht deckt die Versicherung Schadenersatzansprüche Dritter ab, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Dazu gehören insbesondere Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die infolge von Unfällen oder unvorhersehbarem Verhalten Ihres Pferdes entstehen können. Dabei sichert die Pferdehaftpflicht Sie vor finanziellen Forderungen ab, die beispielsweise durch Biss-, Tritt- oder Scheuerschäden auftreten.Die Pferdehaftpflicht umfasst in der Regel folgende Leistungen:
- Schadensersatz für Verletzungen, die Dritten durch Ihr Pferd zugefügt werden
- Übernahme von Kosten für beschädigte fremde Gegenstände, wie Fahrzeuge oder Zaunanlagen
- Erstattung von Vermögensschäden, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen können
- Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen
Besonderes Augenmerk gilt der Deckungssumme, die bei der Pferdehaftpflicht festgelegt ist. Diese bestimmt das maximale finanzielle Volumen, bis zu dem Schäden reguliert werden. Eine zu niedrige Deckungssumme kann im Schadenfall zu erheblichen Eigenkosten führen, da anfallende Beträge über dieser Grenze von Ihnen selbst getragen werden müssen.
Die Pferdehaftpflicht springt auch bei Schäden ein, die durch Auslauf, Transport oder die Teilnahme an Reitveranstaltungen verursacht werden. Dabei schützt die Versicherung Sie vor Forderungen Dritter, wenn Ihr Pferd unerwartet eine gefährliche Situation erzeugt, beispielsweise durch Scheuen auf einem Turniergelände oder beim Verladen.
Letztlich umfasst der Leistungsumfang ebenfalls die Absicherung gegen Schäden, die durch Stallhelfer oder andere Personen verursacht werden, solange diese mit Ihrem Einverständnis mit Ihrem Pferd umgehen. So bleibt die Haftung nicht allein bei Ihnen, sondern wird durch die Versicherung übernommen.
Die Pferdehaftpflicht erstreckt sich allerdings nicht auf Schäden, die Ihr Pferd an sich selbst verursacht oder auf Schäden, die in direktem Zusammenhang mit einer tierärztlichen Behandlung stehen. Auch Schäden, die durch mutwilliges oder grob fahrlässiges Verhalten des Pferdehalters ausgelöst werden, sind meist ausgeschlossen.
Zusammenfassend stellt die Pferdehaftpflicht eine essenzielle Absicherung gegen finanzielle Belastungen durch entstandene Schäden Dritter dar. Die genaue Kenntnis darüber, welche Schadensarten abgedeckt sind und wie weit die Versicherung in gewissen Situationen greift, ist für eine zielgerichtete Wahl und Nutzung der Police von großer Bedeutung.
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehaftpflicht – Was wird übernommen?
1. Was deckt die Pferdehaftpflichtversicherung grundsätzlich ab?
Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die durch Ihr Pferd verursacht werden. Sie übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wenn Ihr Pferd Dritten einen Schaden zufügt. Dies gilt beispielsweise bei Unfällen während des Ausritts oder auf Ihrem Grundstück. Die Absicherung erstreckt sich dabei auf Schadensersatzansprüche, die gegen Sie als Pferdehalter geltend gemacht werden.
2. Werden Schäden an fremdem Eigentum durch mein Pferd übernommen?
Ja, Schäden, die Ihr Pferd an fremdem Eigentum verursacht, sind in der Regel durch die Pferdehaftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Zäunen, Fahrzeugen oder Stallanlagen. Typische Schadensfälle können sein:
- Zertrampelte Gartenanlagen
- Beschädigte Fahrzeuge durch scheuende Pferde
- Kaputte Zaunelemente nach Ausbruch des Pferdes
Die Übernahme der Kosten erfolgt bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
3. Sind Personenschäden, die durch mein Pferd verursacht werden, versichert?
Personenschäden, die Dritten durch Ihr Pferd entstehen, sind zentraler Bestandteil der Pferdehaftpflichtversicherung. Wenn etwa ein Reiter auf einem fremden Pferd stürzt oder ein Passant durch scheuendes Pferd verletzt wird, übernimmt die Versicherung medizinische Behandlungskosten, Schmerzensgeld und andere Schadensersatzforderungen. Die Versicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Belastungen infolge solcher Unfälle.
4. Übernimmt die Pferdehaftpflicht auch Schäden am eigenen Pferd oder an anderen Tieren?
Die Pferdehaftpflichtversicherung umfasst keine Schäden am eigenen Pferd oder dessen Behandlungskosten. Ebenso sind Schäden an anderen Tieren, für die Sie keine Haftung übernehmen (z. B. fremde Pferde, die Sie nicht halten), meist ausgeschlossen. Für solche Schäden sind separate Versicherungen wie z. B. eine Tierkrankenversicherung oder eine Viehhalterhaftpflicht erforderlich.
5. Wird die Pferdehaftpflichtversicherung auch bei Veranstaltungen oder Ausritten außerhalb des eigenen Grundstücks wirksam?
Ja, die Pferdehaftpflichtversicherung greift üblicherweise auch bei Ausritten, Wettbewerben oder anderen Veranstaltungen, an denen Ihr Pferd teilnimmt. Das bedeutet, dass Schäden, die Ihr Pferd dabei verursacht, versichert sind – unabhängig vom Ort des Geschehens. Dabei sollten Sie darauf achten, dass kein Ausschluss für Veranstaltungen oder bestimmte Aktivitäten in den Vertragsbedingungen festgelegt ist.