Pferdekrankenversicherung GHV | Aktuelle Tipps und Informationen 2025

Pferdekrankenversicherung GHV – Das Wichtigste in Kürze:

  • Umfassender Schutz: Ambulante, stationäre und OP-Leistungen inklusive.
  • Wie profitieren Sie von bis zu 4-fachem GOT-Satz im Notfall?
  • Alternative Heilmethoden und regenerative Therapien bis zu bestimmten Beträgen abgedeckt.
  • Was beinhaltet die unbegrenzte Jahreshöchstleistung der GHV Pferdekrankenversicherung?
  • Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Wurmkuren im Tarif enthalten.
  • Bildgebende Verfahren wie Röntgen sind mitversichert – optimal für Ihre Pferdegesundheit.

 Pferdekrankenversicherung GHV berechnen
Pferdekrankenversicherung GHV – Online recherchieren zum Thema Pferdeversicherung – Aktuelle Informationen nachlesen und Angebote vergleichen

Welche Leistungen bietet die Pferdekrankenversicherung der GHV im Detail?

Die Pferdekrankenversicherung der GHV ist ein umfassender Tarif, der ambulante und stationäre Behandlungskosten ebenso wie alternative Heilmethoden und regenerative Therapien abdeckt. Im Vergleich zu vielen anderen Anbietern wie der Allianz Tierkrankenversicherung oder der Münchener Rück bietet die GHV eine besonders breit gefächerte Absicherung mit klar kalkulierbaren Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Wie genau diese Leistungen gestaltet sind und was Sie von der Pferdekrankenversicherung der GHV erwarten können, erfahren Sie im Folgenden.

Was beinhaltet der Schutz für ambulante und stationäre Behandlungen?

Die GHV übernimmt sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungskosten Ihres Pferdes. Damit sind alle tierärztlichen Maßnahmen abgedeckt, die entweder in der Praxis oder in einer Tierklinik durchgeführt werden. Verglichen mit der Tierkrankenversicherung der Barmenia, wo teilweise Begrenzungen bei stationären Aufenthalten bestehen, bietet die GHV hier eine unbegrenzte Jahreshöchstleistung. Somit sind auch teure Operationen oder längere Klinikaufenthalte umfassend abgesichert.

LeistungGHV PferdekrankenversicherungBarmenia Vergleich
Ambulante BehandlungenVollständige Kostenübernahme bis 2-facher GOT-SatzAbgedeckt, teilweise mit Höchstgrenzen
Stationäre BehandlungenUnbegrenzte Jahreshöchstleistung, bis zu 4-facher GOT-Satz im NotfallBegrenzte Tageshöchstsätze

Welche alternativen Heilmethoden sind versichert?

Die GHV erstattet Kosten für alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Physiotherapie bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Diese Leistungen ergänzen die klassische tiermedizinische Absicherung und entsprechen modernen, ganzheitlichen Behandlungsmethoden, die bei chronischen Erkrankungen oder zur Rehabilitation eingesetzt werden. Im Vergleich zur HanseMerkur Tierkrankenversicherung, die alternative Therapien meist nur eingeschränkt abdeckt, ist die GHV hier großzügiger ausgestattet.

Wie werden regenerative Therapien in der GHV Pferdekrankenversicherung abgedeckt?

Regenerative Therapien, beispielsweise Eigenbluttherapie (PRP) oder Stammzellbehandlungen, sind oft sehr kostspielig. Die GHV sieht hierfür einen separaten Höchstbetrag vor, um bei diesen innovativen Verfahren Unterstützung zu bieten. Die Debeka Pferde-Versicherung bietet zwar auch regenerative Therapien an, allerdings sind die Leistungsgrenzen dort niedriger und teilweise an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Wie erfolgt die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen nach der GOT?

Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich bis zum 2-fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte). Besonders bei Notfällen kann die GHV jedoch auch Kosten bis zum 4-fachen GOT-Satz übernehmen. Das bietet gerade bei unerwarteten und komplexen Behandlungen eine hohe finanzielle Sicherheit. Versicherungen wie die AXA Tierkrankenversicherung leisten meist nur bis zum 2-fachen Satz und haben selten solche Ausnahmen für Notfälle.

Welche Vorsorgemaßnahmen sind in der Pferdekrankenversicherung der GHV enthalten?

Die GHV versichert auch wichtige Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Wurmkuren und regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem jährlichen Betrag. Diese Leistungen helfen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen und damit langwierige Behandlungen zu vermeiden. Nicht alle Versicherer bieten einen solchen Baustein an; so enthält zum Beispiel die Uelzener Pferdeversicherung keine expliziten Vorsorgemaßnahmen im Basis-Tarif.

Wie gestaltet sich der Tarif „Premium“ der GHV Pferde-OP-Versicherung?

Die Pferdekrankenversicherung der GHV beinhaltet automatisch auch alle Leistungen des Tarifs „Premium“ aus der Pferde-OP-Versicherung. Damit sind alle operativen Eingriffe und damit verbundene Kosten vollständig abgedeckt. Der Premium-Tarif zeichnet sich vor allem durch eine hohe Kostenerstattung und eine breite Absicherung auch bei komplizierten Eingriffen aus.

Welche Wartezeiten gelten bei der GHV Pferdekrankenversicherung?

Die Wartezeit beträgt einen Monat für allgemeine Krankheiten und zwölf Monate für Gelenk-Chip-Operationen. Dieser Zeitraum regelt, ab wann Sie den Versicherungsschutz für bestimmte Verfahren in Anspruch nehmen können.

LeistungsartWartezeit
Allgemeine Krankheiten1 Monat
Gelenk-Chip-Operationen12 Monate
  • Wie hoch sind die Kosten für alternative Heilmethoden bei der GHV Pferdekrankenversicherung?
  • Welche bildgebenden Verfahren sind im Tarif inkludiert?
  • Wie läuft die Erstattung im Notfall ab, wenn der 4-fache GOT-Satz erreicht wird?
  • Wie unterscheiden sich die Leistungen der GHV von anderen großen Anbietern wie der Allianz oder HanseMerkur?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen werden genau übernommen, und wie oft jährlich?
  • Wie wird die unbegrenzte Jahreshöchstleistung in der Praxis umgesetzt?

Worauf sollten Sie bei der Auswahl der Pferdekrankenversicherung der GHV achten?

Die Abdeckung von ambulanten und stationären Behandlungskosten zusammen mit alternativen und regenerativen Therapien sorgt für einen umfassenden Schutz. Die Abrechnung anhand der GOT mit besonderen Regelungen für Notfälle und die integrierte Vorsorge machen die GHV zu einer sehr gut ausgestatteten Versicherungslösung. Trotzdem lohnt ein individueller Vergleich mit anderen Anbietern, wie der Münchener Rück oder der Debeka, da persönliche Bedürfnisse und die Art der Nutzung des Pferdes entscheidend sind.

Falls Sie weiterführende Informationen wünschen oder kostenfreie Angebote verschiedener Versicherungen einholen möchten, ist eine Beratung durch Experten sinnvoll. Diese können genau auf Ihre Situation eingehen und passende Vorschläge machen. Über unser Angebotsformular erhalten Sie bequem und unverbindlich individuelle Offerten.

Pferdeversicherung Angebot erhalten
Kostenlos und unverbindlich
Aktuelle Angebote 2026
Angebote per Email oder Post – kein Vertreterbesuch
Falls gewünscht: Berechnung spezieller Tarife
Falls gewünscht: telefonische Beratung

Pferdekrankenversicherung GHV – Was sollten Sie beachten?

Pferdekrankenversicherung GHV – Unsere Tipps für Sie
 Pferdekrankenversicherung GHV - Tipps und InfosDie Pferde-Krankenversicherung der GHV bietet einen sehr umfassenden Versicherungsschutz, der weit über die reine Absicherung von Operationen hinausgeht. Besonders hervorzuheben ist die Kombination aus ambulanten und stationären Behandlungskosten sowie die automatische Einbindung der Leistungen des OP-Tarifs „Premium“. Dadurch profitieren Sie von einer nahtlosen Kostenübernahme bei unterschiedlichsten tiermedizinischen Eingriffen.

Die Berücksichtigung alternativer Heilmethoden wie Akupunktur und Physiotherapie bis zu einem festgelegten Betrag sorgt für eine flexible Behandlungsmöglichkeit Ihres Pferdes. Gerade bei chronischen oder wiederkehrenden Problemen kann dies eine wertvolle Ergänzung zur konventionellen Tiermedizin sein und zur schnelleren Genesung beitragen.

Regenerative Therapien sind oft spezialisierte Verfahren, die das Pferd auf natürliche Weise unterstützen und Heilungsprozesse fördern. Die pauschale Übernahme dieser Leistungen innerhalb der GHV-Krankenversicherung schafft für Sie finanzielle Planungssicherheit, ohne dass Sie bei innovativen Behandlungsmethoden auf Eigenleistungen zurückgreifen müssen.

Durch die Abrechnung tierärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) bis zum 2-fachen Satz – im Notfall sogar bis zum 4-fachen Satz – können Sie sicher sein, dass auch hochpreisige oder besonders aufwendige Behandlungen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Dies ist besonders bei spezialisierten Tierärzten wichtig, die oft mit höheren Sätzen rechnen.

Die Integration von Vorsorgemaßnahmen und bildgebenden Verfahren in den Versicherungsumfang bietet Ihnen zusätzlichen Schutz und trägt dazu bei, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Impfungen, Wurmkuren und Röntgenuntersuchungen sind ohne erhebliche Zusatzkosten abgedeckt, wodurch Sie langfristig Tierarztkosten reduzieren.

Eine unbegrenzte Jahreshöchstleistung stellt eine enorme Entlastung dar, da keine Obergrenze für die Übernahme der jährlichen Behandlungskosten besteht. Dies bedeutet für Sie maximale Sicherheit gegen extreme Kosten im Schadensfall und verhindert, dass wichtige Therapien aus finanziellen Gründen ausbleiben müssen.

In Bezug auf die Wartezeiten verlangt die GHV eine Wartezeit von einem Monat für allgemeine Krankheiten und zwölf Monaten für Gelenk-Chip-Operationen. Diese Regelungen sollten bei der Planung des Versicherungsbeginns berücksichtigt werden, damit Ihr Pferd optimal geschützt ist. Vorbeugen durch rechtzeitigen Vertragsabschluss verhindert unnötige finanzielle Risiken bei plötzlichen Erkrankungen.

  • Ambulante und stationäre Leistungen inklusive OP-Tarif „Premium“ sorgen für einen lückenlosen Versicherungsschutz.
  • Alternative Heilmethoden und regenerative Therapien erweitern die Behandlungsmöglichkeiten Ihres Pferdes.
  • Tierärztliche Leistungen werden nach der GOT bis zum 2-fachen, in Notfällen bis zum 4-fachen Satz erstattet.
  • Vorsorgemaßnahmen und bildgebende Verfahren sind im Versicherungsschutz enthalten und erleichtern die Gesundheitsvorsorge.
  • Unbegrenzte Jahreshöchstleistung schützt vor finanziellen Belastungen durch umfangreiche Behandlungen.
  • Wartezeiten vor allem für Gelenk-Chip-Operationen sollten bei der Versicherungseinrichtung von Beginn an eingeplant werden.

FAQ zur Pferdekrankenversicherung der GHV

Welche Leistungen umfasst die Pferdekrankenversicherung der GHV?

Die Pferdekrankenversicherung der GHV bietet einen umfassenden Schutz für Ihr Pferd. Dazu gehören sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungskosten. Zusätzlich sind alternative Heilmethoden und regenerative Therapien bis zu bestimmten Beträgen enthalten. Der Tarif schließt alle Leistungen der Pferde-OP-Versicherung Premium mit ein und deckt tierärztliche Leistungen gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Bildgebende Verfahren wie Röntgen und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen und Wurmkuren sind ebenfalls mitversichert.

Wie funktioniert die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen nach der GOT?

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Pferdekrankenversicherung der GHV erstattet die Kosten standardmäßig bis zum 2-fachen Satz der GOT. In Notfallsituationen kann die Erstattung auf bis zu den 4-fachen Satz angehoben werden. Diese Regelung gewährleistet, dass Sie in dringenden Fällen für aufwendige oder zeitkritische Behandlungen finanziell entlastet werden.

Welche alternativen Heilmethoden und regenerativen Therapien sind abgedeckt?

Alternativen Heilverfahren werden von der GHV Pferdekrankenversicherung innerhalb bestimmter Grenzen übernommen. Dazu gehören unter anderem:

  • Akupunktur
  • Physiotherapie
  • Regenerative Therapien wie Stoßwellentherapie oder Injektionen zur Geweberegeneration

Diese Methoden ergänzen die konventionelle tiermedizinische Behandlung und tragen zur ganzheitlichen Gesundheitsvorsorge Ihres Pferdes bei.

Welche Vorsorgemaßnahmen sind in der Versicherung enthalten?

Die Versicherung übernimmt Kosten für wichtige Vorsorgemaßnahmen, mit denen gesundheitlichen Problemen vorgebeugt wird. Dazu zählen:

  • Impfungen gegen ansteckende Krankheiten
  • Wurmkuren zur Parasitenbekämpfung
  • Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Tierarzt

Diese Leistungen sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag versichert und fördern das langfristige Wohlbefinden Ihres Pferdes.

Gibt es eine Begrenzung der Erstattungen durch die GHV Pferdekrankenversicherung?

Die Pferdekrankenversicherung der GHV zeichnet sich durch eine unbegrenzte Jahreshöchstleistung aus. Das bedeutet, dass keine maximale Gesamtsumme innerhalb eines Versicherungsjahres definiert ist. Dadurch sind Sie vor hohen tierärztlichen Behandlungskosten bestmöglich geschützt, auch bei langwierigen oder wiederkehrenden Erkrankungen oder Verletzungen Ihres Pferdes.

Diese Seite bewerten?

Durchschnittliche Bewertung 4.2 / 5. Anzahl Bewertungen: 24

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.