Was zahlt Pferdehaftpflicht | Aktuelle Tipps und Informationen 2025

Was zahlt Pferdehaftpflicht – Das Wichtigste in Kürze:

  • Erfahren Sie, welche Schäden die Pferdehaftpflicht in Deutschland abdeckt.
  • Wie schützt die Pferdehaftpflicht Sie bei Unfällen mit Ihrem Pferd?
  • Verstehen Sie die Unterschiede zur Pferdekrankenversicherung.
  • Welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten für die Pferdehaftpflicht?
  • Warum ist die Pferdehaftpflicht für Pferdebesitzer unverzichtbar?
  • Welche Kosten werden im Schadensfall konkret übernommen?
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Was zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung und wann greift sie?

Was ist die Pferdehaftpflichtversicherung und welche Schäden übernimmt sie?

Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt Pferdehalter vor finanziellen Folgen, wenn das Pferd Schäden an Dritten verursacht. Damit sind sowohl Sachschäden als auch Personen- und Vermögensschäden gemeint, die durch das Pferd verursacht werden. Typische Fälle sind beispielsweise Bissverletzungen, das Umstoßen einer Person oder das Anfahren eines Fahrzeugs durch das Pferd.

Wichtig ist zu wissen, dass die Pferdehaftpflicht nicht für Schäden am eigenen Pferd oder am eigenen Eigentum aufkommt. Hier greift zum Beispiel die Pferdeversicherung für Tierarztkosten.

Beispiel: Wenn Ihr Pferd beim Ausritt ein geparktes Auto beschädigt, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten für das Fahrzeug. Verursacht das Pferd einen Reitersturz auf einem anderen Pferd, übernimmt die Haftpflicht die Behandlungskosten des Verletzten.

Wann genau zahlt die Pferdehaftpflichtversicherung?

Die Versicherung tritt in Kraft, sobald nachgewiesen wird, dass durch Ihr Pferd ein Schaden an Dritten entstanden ist – und Sie als Halter dafür rechtlich verantwortlich gemacht werden können.

Das betrifft unter anderem:

SchadensartBeispieleVersicherungsschutz
PersonenschädenEin Passant wird von Ihrem Pferd getretenÜbernahme von Heilkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
SachschädenIhr Pferd beschädigt das Fahrrad eines NachbarnReparatur- oder Ersatzkosten für das Fahrrad
VermögensschädenAls Folge eines Unfalls entsteht finanzieller VerlustErstattung des Vermögensschadens

Die Haftpflicht springt zudem bei Schadenersatzansprüchen Dritter ein, die auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs erhoben werden.

Welche Schäden sind in der Regel ausgeschlossen?

Nicht jede Schadenssituation wird von der Pferdehaftpflicht abgedeckt. Typische Ausschlüsse sind:

– Schäden am eigenen Pferd
– Schäden, die aus Vorsatz entstehen
– Schäden durch unbefugtes Reiten oder Ausleihen des Pferdes
– Schäden im professionellen Turnier- oder Rennsport, abhängig vom Vertrag

Die Allianz Pferdehaftpflichtversicherung etwa schließt vorsätzlich verursachte Schäden aus und setzt voraus, dass das Pferd bestimmungsgemäß gehalten wird.

Wie unterscheiden sich die Leistungen bei verschiedenen Versicherern?

Versicherer wie die R+V, AXA oder die Gothaer bieten Tarife mit unterschiedlichen Deckungssummen und Zusatzleistungen an. Die Deckungssummen für Personenschäden liegen meist zwischen 5 Millionen und 50 Millionen Euro, während Sach- und Vermögensschäden oft separat limitiert sind.

VersichererDeckungssumme PersonenschädenDeckungssumme SachschädenBesondere Leistungen
R+V10 Mio. €1 Mio. €Mitversicherung von Reitbeteiligten
AXA15 Mio. €2 Mio. €Versicherungsschutz auch bei Ausritt mit fremden Pferden
Gothaer12 Mio. €1 Mio. €Absicherung bei Reitunterricht und Trainerhaftpflicht

Diese Unterschiede beeinflussen, welche Schäden in welchem Umfang die Versicherung abdeckt und wie umfangreich der Schutz bei besonderen Aktivitäten rund ums Pferd ist.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Leistungen?

Die Leistungshöhe hängt vor allem von der vereinbarten Deckungssumme ab. Höhere Deckungssummen bieten bei größeren Schadensfällen mehr Sicherheit. Zudem ist wichtig, ob der Schutz nur für den privaten Reitbetrieb gilt oder auch gewerbliche Nutzung beinhaltet.

Beispiel: Die Allianz bietet spezielle Tarife für Privatpersonen und gewerbliche Pferdehalter an. Gewerbliche Tarife enthalten oft höhere Deckungssummen, da dort auch mehr Risiko durch häufigeren Umgang mit Pferden besteht.

  • Wie hoch sollte die Deckungssumme einer Pferdehaftpflichtversicherung sein?
  • Wann greift die Pferdehaftpflichtversicherung bei einem Mietpferd?
  • Welche Unterschiede bestehen zwischen privater und gewerblicher Pferdehaftpflicht?
  • Wie verhält es sich mit der Haftpflicht beim Ausritt außerhalb des eigenen Grundstücks?
  • Was passiert bei Schäden, die durch ein unbekanntes Pferd verursacht wurden?

Antworten auf weiterführende Fragen zur Pferdehaftpflicht

Die Deckungssumme sollte ausreichend hoch sein, um auch teure Personenschäden abzudecken. Üblich sind mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden. Beim Mietpferd ist der Halter des Pferdes in der Regel versichert, der Reiter sollte jedoch prüfen, ob eine separate Unfall- oder Haftpflichtversicherung für Reiter besteht.

Bei gewerblicher Haltung erweitert sich der Schutz oft auf Reitlehrertätigkeiten, Pferdepension oder Vermietung, während die private Pferdehaftpflicht meistens nur den eigenen, privaten Gebrauch umfasst.

Für Schäden außerhalb des eigenen Grundstücks gilt die Pferdehaftpflicht in der Regel auch, solange die Nutzung bestimmungsgemäß und zulässig ist. Handelt es sich um Schäden durch ein unbekanntes Pferd, greift die Haftpflicht nicht – hier ist eine Haftung meist nur bei zuordenbarem Tierhalter gegeben.

Zur Klärung individueller Fragen und zur Auswahl passender Versicherungsleistungen stehen Experten beratend zur Seite. Über das Angebotsformular können Sie unverbindlich passende Angebote erhalten.

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Was zahlt Pferdehaftpflicht – Was sollten Sie beachten?

Was zahlt Pferdehaftpflicht – Unsere Tipps für Sie
 Was zahlt Pferdehaftpflicht - Tipps und InfosDie Pferdehaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Ihr Pferd gegenüber Dritten verursacht. Dazu gehören sowohl Personen- als auch Sachschäden, die durch das Verhalten Ihres Pferdes entstanden sind. Beispielsweise werden Verletzungen von Passanten oder Schäden an fremdem Eigentum übernommen, wenn Ihr Pferd die Ursache ist.

Die genaue Leistungshöhe bei der Pferdehaftpflicht richtet sich nach den vereinbarten Deckungssummen im Vertrag. Höhere Deckungssummen bieten dabei einen umfassenderen Schutz, insbesondere bei schwerwiegenden Unfällen mit erheblichen Schadensfolgen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen zeigt detailliert auf, in welchem Rahmen die Kosten erstattet werden.

Nicht von jeder Pferdehaftpflicht übernommen werden Schäden, die Ihrem eigenen Pferd oder Ihrem Eigentum entstehen. Verletzungen oder Tierarztkosten für Ihr Pferd fallen üblicherweise nicht unter den Haftpflichtschutz, sondern unter eine separate Kranken- oder OP-Versicherung. Ebenso sind Schäden durch vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit häufig ausgeschlossen.

Bei der Regulierung von Schäden übernimmt die Pferdehaftpflicht die Kosten für Schadenersatz, die gesetzlich von Ihnen als Pferdehalter verlangt werden. Dazu zählen neben Reparaturkosten auch Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle, wenn beispielsweise durch einen Unfall Ihr Pferd eine Person verletzt und diese zeitweise arbeitsunfähig wird.

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich für alle Handlungen rund um Ihr Pferd, solange diese im Rahmen der Haltertätigkeiten erfolgen. Das umfasst zum Beispiel das Spazierenführen oder das Beteiligen an organisierten Ausritten. Schäden, die durch das Reiten auf öffentlichen Straßen entstehen, sind ebenfalls mitversichert, sofern dies im Vertrag vereinbart ist.

Die Pferdehaftpflicht erstreckt sich in vielen Fällen auch auf Schäden, die durch Ihre eingestellten Helfer oder Reiter verursacht werden. Achten Sie darauf, dass diese Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sind. So können Sie sicher sein, dass auch Dritte, die mit Ihrem Pferd umgehen, nicht eigenständig haften müssen.

Für eine optimale Absicherung spielt die geographische Geltung der Pferdehaftpflicht eine Rolle. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Pferd ins Ausland reisen oder an Turnieren teilnehmen, sollte der Versicherungsschutz diese Aktivitäten abdecken. Andernfalls könnten Sie im Schadensfall auf den Kosten sitzen bleiben.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Schäden, die im Rahmen von Pferdeausbildung oder Vermietung entstehen. Manche Versicherungen schließen diese Ereignisse aus oder stellen besondere Anforderungen. Die Versicherungsbedingungen geben Aufschluss darüber, welche Tätigkeiten mitversichert sind und wann eine Erweiterung des Schutzes erforderlich wird.

Im Schadenfall übernimmt die Pferdehaftpflicht nicht nur die finanzielle Regulierung, sondern häufig auch die rechtliche Abwehr unberechtigter Ansprüche. Damit schützt die Versicherung Sie vor möglichen juristischen Folgen und entlastet Sie in der Haftungsfrage.

Zusammenfassend umfasst die Pferdehaftpflicht die Übernahme von Drittschäden, die Ihr Pferd verursacht, inklusive Personenschäden, Sachschäden und daraus entstehenden Folgekosten. Die exakten Leistungen hängen vom Vertrag ab, insbesondere von der Höhe der Deckungssummen, dem eingeschlossenen Leistungsumfang sowie der geografischen Geltung. Ein sorgfältiger Blick auf diese Punkte bietet Ihnen Transparenz und Sicherheit im Umgang mit potenziellen Haftpflichtfällen.

Häufig gestellte Fragen zur Pferdehaftpflichtversicherung

Was deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung ab?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Pferd Dritten zufügt. Dazu zählen sowohl Personen- als auch Sachschäden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die aus Verletzungen, Beschädigungen oder Vermögensverlusten resultieren, die durch das Verhalten Ihres Pferdes verursacht wurden.

Welche Schäden sind durch die Pferdehaftpflicht nicht gedeckt?

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen in der Regel Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden oder reine Vermögensschäden ohne einen vorhergehenden Personen- oder Sachschaden. Auch Schäden an Ihrem eigenen Pferd, zum Beispiel durch Tierarztkosten oder Heilbehandlungen, sind ausgeschlossen.

Wann greift die Pferdehaftpflichtversicherung?

Die Pferdehaftpflichtversicherung greift immer dann, wenn Ihr Pferd anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügt. Typische Situationen sind:

  • Ein Pferd tritt versehentlich einen Spaziergänger
  • Ein Ausreißer beschädigt das Auto eines Nachbarn
  • Beim Reiten verursacht das Pferd einen Sturz eines Dritten

Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Ansprüche gegen Sie als Tierhalter bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Welche Deckungssumme sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung haben?

Die Höhe der Deckungssumme hängt vom individuellen Risiko ab, das Sie und Ihr Pferd darstellen. Üblicherweise liegen die empfohlenen Deckungssummen im Bereich von mehreren Millionen Euro, um auch bei schweren Personenschäden ausreichend Schutz zu bieten. Viele Versicherer empfehlen mindestens folgende Summen:

  • Personenschäden: ab 5 Millionen Euro
  • Sachschäden: ab 500.000 Euro
  • Vermögensschäden: ab 50.000 Euro

Eine ausreichend hohe Deckungssumme schützt vor erheblichen finanziellen Belastungen im Schadensfall.

Ist die Pferdehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland besteht für Pferdehalter grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht zur Pferdehaftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung, um sich vor hohen Schadensersatzforderungen zu schützen. In bestimmten Situationen, wie bei der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder wenn das Pferd fremden Personen anvertraut wird, kann der Versicherer oder Veranstalter jedoch den Nachweis einer Haftpflichtversicherung verlangen.

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